Liebe Patienten,
für Rezepte, Überweisungen, Verordnung etc benötigen wir immer einmal im Quartal ihre aktuelle Versicherungskarte ansonsten können wir keine Rezepte versenden
Lag Ihre aktuelle Karte im laufenden Quartal schon vor, versenden wir ein E-Rezept .
Dies gilt NICHT für: BTM-Rezepte, Überweisungen, Heilmittel-und Hilfsmittelverordnungen sowie Privatrezepte , diese müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
