Nicht alle von Ihnen erwünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch sind viele medizinisch sinnvoll oder zumindest vertretbar. Ob Sie uns um eine dieser Leistungen bitten, müssen Sie selbst entscheiden. Nehmen Sie sie in Anspruch, dann müssen Sie sie allerdings selber be- zahlen, denn zwischen Ihnen und uns als behandelnde Ärzte entsteht ein privates Behandlungsverhältnis. Dabei dürfen wir Mediziner die Kosten jedoch nicht willkürlich festsetzen, sondern die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollte es für eine Individuelle Gesundheits-Leistung keine GOÄ-Ziffer geben, orientieren wir uns bei der Abrechnung an anderen Gebührenordnungs-Ziffern, die vergleichbare Leistungen festlegen.
1. Bestimmung des Arteriosklerose-Risikos (light):
Bestimmung der Intima-Media-Dicke (IMT) durch Duplexsonographie (s/w), des BMI (Body-Mass-Index und der HWR (hip-to-waist-ratio).
2. Bestimmung des Arteriosklerose und Schlaganfallrisikos (komplex):
Bestimmung der Intima-Media-Dicke (IMT) durch Duplexsonographie (s/w), des BMI (body-Mass-Index und der HWR (hip-to-waist-ratio); zusätzlich Farbcodierte Duplexsonographische Untersuchung der supraaortischen Äste und der extracraniellen hirnversorgenden Arterien.